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BFH, 18.10.2005 - VI R 177/90 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 138
Erledigung der Hauptsache; Kostentragung; verfassungswidrige Kinder- und Grundfreibeträge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 07.06.1990 - 13 K 5122/89
- BFH, 18.10.2005 - VI R 177/90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
Auszug aus BFH, 18.10.2005 - VI R 177/90
Denn das BVerfG hat mit Beschluss vom 25. September 1992 2 BvL 5, 8, 14/91 (BStBl II 1993, 413) die Grundfreibeträge u.a. in der für die Veranlagungszeiträume 1986 und 1988 geltenden Fassung als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt; der Gesetzgeber wurde verpflichtet, mit Wirkung (erst) ab 1996 eine verfassungsgemäße Regelung herbeizuführen.Auch für das Streitjahr 1987 ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe im Beschluss in BStBl II 1993, 413 von einer verfassungswidrigen Besteuerung auszugehen.
- BFH, 18.08.2005 - VI R 123/94
Kostentragung nach Hauptsacheerledigung bei Hinnahme eines verfassungswidrigen …
Auszug aus BFH, 18.10.2005 - VI R 177/90
Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 18. August 2005 VI R 123/94 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2005, 1605, BFH/NV 2005, 1945).Auch insoweit verweist der Senat auf seinen Beschluss in BFH/NV 2005, 1945 (unter Nr. 2. a.E. der Gründe).